Rückkauf von Studienjahren. Eine gute Investition
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Man ist jung, hat endlich das Studium abgeschlossen und kann es kaum erwarten, in das Berufsleben einzusteigen. Wer denkt da schon an die Rente? Erst viel später wird vielen bewusst, dass für sie während des Studiums keine Rentenbeiträge eingezahlt worden sind und dass diese Jahre in der persönlichen Rentenversicherungsgeschichte „fehlen“.
Wer diese wertvollen Jahre der Ausbildung auch in Bezug auf die Rente nicht als „wert-lose“ Zeit abhaken will, kann die Studienjahre nachkaufen. Ein Angebot, das man sich auf jeden Fall genauer anschauen sollte – denn die Aussicht auf eine frühere Pensionierung und eine höhere Rente wird mit zunehmendem Alter immer attraktiver.
Welche Vorteile hat der Nachkauf?
Der Nachkauf der Studienjahre ist seit der Einführung der neuen Regelung im Jahr 2008 sehr interessant geworden. Die Rentenbeiträge für die Studienjahre können nun steuerlich begünstigt und in zinslosen Raten nachgekauft werden. Zudem garantiert der Nachkauf eine höhere Rente, und der Zeitpunkt der Pensionierung kann vorgezogen werden, wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer Dienstaltersrente erreicht werden.
Welche Zeit kann nachgekauft werden?
- Die in Italien gesetzlich vorgesehene Studiendauer, z. B. vier Jahre für das Jurastudium, fünf Jahre für ein Ingenieurstudium, usw.,
- Universitätslehrgänge mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren und nicht mehr als drei Jahren,
- Spezialisierungslehrgänge,
- Forschungsdoktorate mit einer Studiendauer von mindestens zwei Jahren,
- Studienzeit für zwei oder mehrere Universitätsabschlüsse,
- Befähigungslehrgänge „Post-Matura“, sofern sie Voraussetzung für die berufliche Karriere sind.
Hinweis: Der positive Abschluss der Ausbildung ist in allen Fällen Voraussetzung für den Nachkauf der Studienjahre!
Müssen alle Studienjahre nachgekauft werden?
Nein. Der Nachkauf kann auch nur Teile der gesetzlich vorgesehenen Studiendauer betreffen.Können auch im Ausland absolvierte Studienjahre nachgekauft werden?
Ja, sofern der erlangte Studientitel in Italien rechtliche Wirkung hat und anerkannt wird. Allerdings können nur die in Italien gesetzlich vorgesehenen Studienjahre nachgekauft werden, auch wenn im Ausland für den Abschluss des Studiums eine längere Studienzeit vorgesehen ist.Wer kann den Nachkauf beantragen?
- Arbeitnehmer, Selbstständige (Handwerker, Kaufleute, Bauern, Pächter, Gastwirte, usw.) und Lohnabhängige welche beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge (NISF/INPS) eingeschrieben sind,
- Freiberufler mit eigenem Rentenfonds (Rechtsanwälte, Wirtschaftsberater, usw.),
- Öffentliche Angestellte,
- Eltern für ihre steuerlich zu Lasten lebenden Kinder mit Studienabschluss,
- Noch nicht Versicherte, d.h. all jene, die noch keinen Rentenversicherungsbeitrag eingezahlt haben.
Für wen lohnt sich der Nachkauf besonders?
- Für alle, die ihr Studium innerhalb Dezember 1995 abgeschlossen haben. In diesem Fall wird die Rente nach dem gemischten Berechnungssystem ermittelt und nicht mehr ausschließlich nach dem weniger vorteilhaften beitragsbezogenen System. Die Berechnung des Nachkaufbetrages ist in diesem Fall allerdings etwas komplexer.
- Für alle, die durch den Nachkauf bis 31. Dezember 1995 mindestens 18 Rentenversicherungsjahre erreichen. In diesem Fall wird die Rente nach dem lohnbezogenen Berechnungssystem ermittelt.
- Für Hochschulabsolventen ohne Arbeitstätigkeit. In diesem Fall wird das mindeststeuerpflichtige Einkommen für Kaufleute als Berechnungsgrundlage verwendet (14.334 Euro im Jahr 2010).
- Für Berufseinsteiger mit einem relativ niedrigen Jahresbruttoeinkommen.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass man mehr an Rente ausbezahlt bekommt als man für den Nachkauf der Studienjahre eingezahlt hat. Allerdings hängt die Rentabilität des Nachkaufs von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Bezugsdauer der Rente und vom Geschlecht des Versicherten. Deshalb muss jeder Einzelne seine persönliche Situation bewerten und anhand der Berechnung des NISF/INPS einschätzen, ob sich der Nachkauf lohnt.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
- NISF-Versicherte müssen den Antrag mittels eigenem Formular an das NISF stellen. Das Formblatt ist bei allen Patronaten, beim NISF und unter www.inps.it/modulistica erhältlich (auch in deutscher Sprache).
- Alle anderen müssen den Antrag an die jeweilige Rentenversicherungsanstalt oder Pensionskasse stellen. Die Antragsformulare sind ebenfalls online verfügbar.
Welche Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden?
- Kopie des Diploms,
- Immatrikulationsbestätigung (im Sekretariat der jeweiligen Fakultät anzufordern),
- Inskriptionsbescheinigung (im Sekretariat der jeweiligen Fakultät anzufordern).
Wie werden die Kosten berechnet?
Auf den derzeitigen Bruttolohn wird der für die Rentenberechnung der lohnabhängigen Arbeitnehmer vorgesehene Prozentsatz von 33 Prozent angewandt. Im Fall einer kontinuierlichen und andauernden freien Mitarbeit wird ein Prozentsatz von 25 Prozent angewandt. Einfach ausgedrückt: Die Kosten für den Nachkauf eines Studienjahrs belaufen sich auf 33 Prozent bzw. 25 Prozent des derzeitigen Jahresbruttoeinkommens.
Beispiel 1:
Lohnabhängiger Arbeitnehmer
jährlicher Bruttolohn: 20.000 Euro
Rückkauf eines dreijährigen Universitätsstudiums („Minilaurea“)
Berechnung: 20.000 € x 33% = 6.600 € pro Studienjahr
6.600 € x 3 Jahre = 19.800 € (Gesamtkosten für den Nachkauf)Beispiel 2:
Hochschulabsolvent, der eine kontinuierliche und andauernde freie Mitarbeit ausübt
jährlicher Bruttolohn: 20.000 Euro
Rückkauf eines dreijährigen Universitätsstudiums („Minilaurea“)
Berechnung: 20.000 € x 25% = 5.000 € pro Studienjahr
5.000 € x 3 Jahre = 15.000 € (Gesamtkosten für den Nachkauf)Wie werden die Beträge eingezahlt?
Die monatlichen Raten können zinslos in zehn Jahren bezahlt werden. (z.B. 15.000 € / 120 Monatsraten = 125 € pro Monat). Die Monatsraten werden mittels Posterlagschein oder Banküberweisung an das NISF/INPS eingezahlt und können zu 19 Prozent von den jährlich zu bezahlenden Steuern abgezogen werden, falls der Student steuerlich zu Lasten der Eltern lebt. Lebt der Student nicht steuerlich zu Lasten der Eltern, kann er die im Jahr eingezahlten Beträge voll von seinem versteuerbaren Einkommen absetzen.
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- Dein Berater hilft dir gerne beim Ausfüllen der notwendigen Formulare und schickt sie für dich an das NISF.

