Unfallversicherung... damit du deine Freizeit genießen kannst...
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Die gesetzlichen Unfallversicherungen
Wer berufstätig ist, verfügt über eine gesetzliche Unfallversich- erung. Das nationale Arbeitsunfallinstitut (INAIL) deckt Arbeits- unfälle ab. Im Falle einer Invalidität sieht sie bereits ab 11 % Invalidität einen Rentenanspruch vor, wobei die Höhe der Rente nicht vom Einkommen bestimmt wird.
Beispiel bei einem Arbeitsunfall
Beispiel: Hannes K. ist 23 Jahre alt und arbeitet seit fünf Jahren als Angestellter. Er verdient 20.000 € brutto im Jahr. Bei einem Arbeitsunfall mit bleibender Invalidität von 50 % würde er vom INAIL 7.000 € Rente im Jahr erhalten.
Das Nationalinstitut für soziale Fürsorge (NISF) deckt Freizeitunfälle ab. Voraussetzung dafür ist aber, dass du bereits fünf Jahre erwerbstätig warst. Erst ab dem fünften Arbeitsjahr greift dir das NISF nämlich bei einem Freizeitunfall unter die Arme, wobei eine Rentenauszahlung ab 66 % Invalidität erfolgen würde.
Beispiel bei einem Freizeitunfall
Beide Versicherungen sehen ein Tagegeld ab dem dritten Abwesenheitstag am Arbeitsplatz vor. Die entsprechende gesetzliche Rente der beiden Versicherungen reicht im Notfall aber leider nicht aus. Gerade dann, wenn es am notwendigsten ist, Geld zu haben, also gleich nach dem Unfall, sehen die ersicherungen keine zusätzliche Auszahlung vor - außer eben der Rente. Für alle anfallenden Arztspesen, Behandlungskosten usw. musst du selbst aufkommen. Deshalb ist es sinnvoll, noch eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, um solche Risiken zu vermeiden.
Als Freiberufler oder Selbständiger bist du zwar verpflichtet, ebenfalls eine staatliche Krankenschutzversicherung
zu haben, diese deckt aber nur geringe Risiken ab und wäre nicht im Stande, bei einer Arbeitsunfähigkeit – momentane als auch andauernde – deine ausfallenden Einnahmen auszugleichen. -
Die private Unfallversicherung
Mit einer privaten Unfallversicherung ergänzt du die Vorsorgelücke der gesetzlichen Unfallversicherung. Informiere dich am besten über die Konditionen und Kosten und vor allem darüber, welche Risiken ersichert bzw. welche ausgeschlossen sind (gefährliche Luftsportarten etc.).
Abgedeckte Risiken
- Tod durch Unfall
- dauernde Invalidität durch Unfall
- dauernde Invalidität durch Krankheit
- vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Tagegeld, sofern mitversichert, erhöht den Polizzenpreis erheblich)
- Aufkommen von Behandlungskosten
Die Prämie richtet sich nach der Höhe des versicherten Kapitals und nach dem Beruf des Versicherten. Das Risiko hängt nämlich auch davon ab, ob du studierst, im Gastgewerbe tätig bist oder als Tischler deinen Lebensunterhalt verdienst. Bei der Absicherung der dauernden Invalidität durch Krankheit richtet sich die Prämie nach der Höhe des versicherten Kapitals und nach dem Alter des Versicherten.
Beispiel: Unfallversicherung

- Stand (September 2010) - Die angeführten Preise dienen nur als Richtwert. Es gibt weitere Kriterien, von denen die Preise abhängen können, welche aber von Person zu Person sehr unterschiedlich sein können. Für genaue Informationen zu einzelnen Versicherungen, Konditionen, Versicherungsausschlüssen und Sonderrisiken wende dich an deinen Versicherungsberater in deiner Raiffeisenkasse.





