Verwendung von Studientiteln
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In Deutschland, wie auch in Österreich, bekommt man nach einem dreijährigen Grundstudium den "Bachelor" verliehen und ist nach einem zweijährigen Aufbaustudium ein "Master" (oder "Magister", "Diplomingenieur", usw.). Erst nach einem weitere zwei bis drei Jahre dauernden Forschungsdoktorat darf man sich "Doktor" nennen (neudeutsch: PhD).
In Italien gibt es diese Unterscheidung nicht in dieser Form. Laut dem „königlichen Erlass 1269/38“, der immer noch in Kraft ist, wird der akademische Titel dottore jenen verliehen, die an einer Universität eine "laurea" erzielt haben.
Als in Italien die 3jährigen Studiengänge ("triennali") eingeführt wurden, hat man das auch auf diese angewandt – auch wenn in anderen Ländern der Bachelor vom Doktor gleich weit weg ist wie der Grundschüler von der Matura. Es gibt zwar offiziell die Unterscheidung in dottore, dottore magistrale und dottore di ricerca, doch findet diese im Alltag keine Anwendung.
Ethisch bedenklich
Der "dottore" müsste also eigentlich als "dott." abgekürzt werden. Trotzdem hat sich das "Dr." inzwischen etabliert und wird vom italienischen Staat geduldet.
Gleichzeitig hat sich die Unsitte eingebürgert, dass so mancher sich das Bakkalaureat und den Master anerkennen lässt und sich dann in Italien einen "Doppeldoktor" (DDr.) schimpft. Das mag legal sein, ethisch in Ordnung ist es aber sicher nicht.
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Kurzum: Es wird geduldet, dass sich ein "Bachelor" in Italien "Doktor" nennt.
Auf keinen Fall aber darf man sich im Ausland als "Doktor" ausweisen, wenn man kein Forschungsdoktorat absolviert hat, sondern muss sich korrekt als "dott." vorstellen. Wie auch derjenige, der an einer ausländischen Uni graduiert hat, den dort erworbenen Titel führen muss, und sich nicht einfach "Doktor" nennen darf (es sei denn, er hat seinen Titel erfolgreich anerkennen lassen).
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