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Welche Arbeitsverträge gibt es?

  • In Italien haben die Betriebe verschiedene Möglichkeiten eine Arbeitskraft einzustellen. Die Arbeitsverträge können je nach Alter, Dauer und Ausbildung sehr unterschiedlich sein. Hier findest du einige der gängigsten Arbeitsverträge mit den wichtigsten Merkmalen.

    Die nationalen Bestimmungen in der Arbeitsmarktpolitik sowie Details zu den verschiedenen Arbeitsverträgen findest du auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik.

    Das Praktikum

    Ein Praktikum gibt dir die Gelegenheit, ein Betrieb von innen kennen zu lernen. Es steht vor allem die Ausbildung im Vordergrund, daher ist das Praktikum kein Arbeitsverhältnis.

    • Wer darf ein Praktikum machen?
      Jeder und jede, der/die das 15. Lebensjahr vollendet hat. Anrecht auf Praktikumsplätze haben sowohl SchülerInnen als auch UniversitätsstudentInnen.
    • Dauer und Vergütung
      Das Praktikum dauert mindestens 2 Wochen bis höchstens 3 Monate. In der Regel bekommt der Jugendliche ein Taschengeld.
    • Versicherung
      Der Jugendliche wird vom Betrieb unfall- und haftpflichtversichert, jedoch nicht sozialversichert.
    • Weitere Voraussetzungen
      Der Jugendliche darf in der Vergangenheit nicht bereits ein Arbeitsverhältnis mit gleichartigen Aufgaben eingegangen sein.
      Die Gesamtdauer der bisher abgeleisteten Praktika darf 6 Monate nicht überschreiten.

    Der Ferialvertrag

    Es handelt sich hier um ein Arbeitsverhältnis, in dem vor allem die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse umgesetzt werden.

    • Wer darf einen Ferialvertrag abschließen?
      SchülerInnen, die das 16. Lebensjahr (15. Lebensjahr bis zum 31. August) vollendet und die erste Klasse einer Oberschule besucht haben, sowie UniversitätsstudentInnen.
    • Dauer und Vergütung
      Es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag über mindestens 6 bis maximal 14 Wochen. Der/die Jugendliche hat Anrecht auf einen verminderten Lohn, dessen Höhe von der jeweiligen Branche abhängt.
    • Versicherung
      Der Betrieb muss die Jugendlichen sozial-, unfall- und haftpflichtversichern.

    Der befristete Arbeitsvertrag

    Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag, den jede/r volljährige Jugendliche eingehen kann.

    • Dauer und Vergütung
      Die Dauer wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Entlohnung entspricht den kollektivvertraglichen Bestimmungen.
    • Versicherung
      Der Jugendliche ist sozial-, unfall- und haftpflichtversichert.

    Der unbefristete Arbeitsvertrag

    Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag, den jede/r volljährige Jugendliche eingehen kann.

    • Dauer und Vergütung
      Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist unbefristet und die Vergütung entspricht den kollektivvertraglichen Bestimmungen.
    • Versicherung
      Der Jugendliche ist sozial-, unfall- und haftpflichtversichert.

    Die Lehre

    In Südtirol gibt es drei verschiedene Formen der Lehre (Landesgesetz Nr. 2 vom 20. März 2006, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“).
     
    Die traditionelle Lehre nach dem erfolgreichen Mittelschulabschluss, einem Mindestalter von 15 Jahren und dem positiven Abschluss von 9 Jahren Schule. Sie führt zu einer beruflichen Erstqualifikation, über welche die Bildungspflicht erfüllt wird.

    Die Höhere Lehre, die zu einer Zusatzqualifikation oder Spezialisierung nach einer Erstausbildung (Abschluss einer Oberschule, einer Fachschule oder einer Lehre) führt. Diese Form der Lehre dauert zwischen 1,5 und 3 Jahren.

    Die Diplomlehre, über die u. a. ein Universitätsdiplom erreicht werden kann. Diese Form der Lehre dauert in der Regel ein Jahr länger als die reguläre Studienzeit und ist in einigen Lehrberufen möglich. Infos erhältlich im Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung.

    Weitere Informationen zu diesen besonderen Arbeitsverhältnissen findest du unter „Ausbildungsmöglichkeiten nach der Mittelschule“ und „Ausbildungsmöglichkeiten nach der Oberschule“.


 
 
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